Todesfall (c) Milada Vigerova/unsplash.com

im Todesfall

Stirbt ein Mensch, verdient er einen würdigen Abschied. Der kirchliche Ritus soll stützen, trösten und heilen. Im Glauben suchen wir Hoffnungsspuren und finden sie bei Gott, dem Schöpfer und Retter des Lebens. Ein Gottesdienst öffnet Raum für Erinnerungen, Dank und das Bittgebet. Im Augenblick des Abschiedes und in der Trauer hilft es, wenn andere mit und für uns beten.

Anmeldung von Trauerfällen

Das Büro der GdG koordiniert alle Termine, Zeiten, Dienste und organisiert den Kontakt zum Priester bzw. einer Seelsorgerin/ einem Seelsorger.

zentrale Telefonnummer: 02408 59941 00

montags - freitags mittags, bitte ggfs. Rückrufbitte auf AB hinterlassen

 

Diese Angebote machen wir Ihnen:

a) Heilige Messe

Ein Priester feiert mit Ihnen und der Trauergemeinde Eucharistie, die Feier von Tod und Auferstehung. Anschließend findet die Beisetzung auf dem Friedhof statt. Zur Vorbereitung trifft sich der Priester mit Ihnen zu einem persönlichen Gespräch.

b) Wortgottesfeier

Frauen und Männer aus den Gemeinden mit bischöflicher Beauftragung begleiten Sie beim Abschied. Sie besuchen Sie zum Vorgespräch, leiten die Feier in der Kirche und die Beisetzung auf dem Friedhof. Einige Wochen nach der Verabschiedung ist ein Nachtreffen möglich.

Sarg oder Urne können zum Abschied in der Kirche aufgebahrt werden. Eine Beisetzung vor der Heiligen Messe bzw. Wortgottesfeier ist auch möglich.

c) Verabschiedung mit Segen und Namensnennung

In der Friedhofshalle gestalten Frauen und Männer aus der Gemeinde mit bischöflicher Beauftragung eine Andacht und begleiten Sie anschließend zum Grab, wo die Beisetzung von Urne oder Sarg stattfindet. Bei einem Hausbesuch wird die Verabschiedung mit Ihnen gemeinsam vorbereitet.

Unsere Zeiten für kirchliche Begräbnisfeiern:

Mo., Mi., Do.:  9.30 Uhr und 12.30 Uhr.
Dienstags:     12.30 Uhr.
Freitags:         10 Uhr

(Termine nach Vereinbarung)

Im Gemeindegottesdienst am Sonntag, der auf die Beerdigung folgt, schließen wir die Verstorbenen mit Nennung des Namens ins Gebet ein. Und weil Trauer Zeit braucht ist nach 6 Wochen sowie nach einem Jahr ein weiteres, besonderes Gedenken möglich. Die 6-Wochen-Ãmter bzw. Jahrgedächtnisse können im GdG-Büro bestellt werden.

Ansprechpartnerinnen

Mertens-Ziemons-Ulrike (c) Himmelsleiter.de

Ulrike Mertens-Ziemons