Wahl des Kirchenvorstands
Voraussichtlich zum 1. März 2026 werden die bisherigen Kirchengemeinden im Pastoralen Raum Aachen-Kornelimünster/Roetgen zur großen Kirchengemeinde St. Kornelius fusionieren.
Der neue Kirchenvorstand für diese große Kirchengemeinde wird am 11./12. Juli 2026 gewählt werden. Nach den neuen Regelungen ist es nun möglich, dass auch Personen wählen dürfen, die außerhalb des Pastoralen Raums wohnen (z.B. in den Stolberger Ortsteilen Dorff, Breinig, in Aachen-Brand, in Belgien usw.).
Notwendig ist hierzu ein entsprechender unterschriebener Antrag, der bis zum 10. Februar 2026 im Pfarrbüro vorliegen muss. Diesen Antrag erhalten Sie im Pfarrbüro (Standorte Kornelimünster und Roetgen, ebenso in den Kontaktbüros in Walheim und Oberforstbach bzw. per E-Mail über pfarramt@himmelsleiter.de).
Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht ist insbesondere die Mitgliedschaft in der römisch-katholischen Kirche und die Vollendung des 16. Lebensjahrs. Das Wahlrecht darf ausschließlich in einer Kirchengemeinde ausgeübt werden.

