Kirchenvorstände erklären Absicht, die Rechtsträger zusammenzuführen

Datum:
Fr. 5. Juli 2024
nathalia-segato-V9qc-JVKIBo-unsplash (c) Nathalia Segato/Unsplash

Kirche ist vielfältig: von Gottesdiensten bis Seniorencafé, von Pfarrfesten bis Erstkommunionvorbereitung. Und damit all das möglich ist, braucht es Rechtsträger, die im Hintergrund die Verantwortung für die Finanzen, Immobilien, Personal, Versicherungen, Verträge und vieles mehr übernehmen. In unseren Gemeinden sind diese Rechtsträger die sogenannten Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Das handelnde Organ der Kirchengemeinden sind die Kirchenvorstände, die von der Gemeinde gewählt werden und ehrenamtlich diese Verantwortung übernehmen.

Mit Blick auf die veränderten Bedingungen und die zukunftsfähige Weiterentwicklung von Kirche in unserem zukünftigen Pastoralen Raum haben unsere zehn Kirchenvorstände die Absicht erklärt, sich zusammenzuschließen und in einen neuen, gemeinsamen Rechtsträger zu fusionieren. Das favorisierte Datum für diesen Übergang ist der 01.01.2026. Ab diesem Zeitpunkt wird es dann nur noch einen Rechtsträger in unserem Pastoralen Raum geben, der für alle Orte gemeinsam Verantwortung übernehmen wird. Damit Erfahrung und Wissen, Ortsbezug und Verbindung auch in Zukunft weitergeführt werden, wird beabsichtigt, bei der Neuwahl des einen, gemeinsamen Kirchenvorstandes durch die Bildung von Wahlbezirken eine Person je alten Kirchenvorstand-Bereichs in den Kirchenvorstand des neuen Rechtsträgers zu wählen. Zudem erarbeiten Arbeitsgruppen Strukturen, wie die zukünftige Zusammenarbeit im neuen Rechtsträger im Sinne aller gestaltet werden kann.

Dieser Schritt schafft ein gemeinsames Zielbild, das die Auseinandersetzung mit vielen weiteren Fragen und Veränderungsbedarfen erleichtert. Es schafft Sicherheit für pastorale Überlegungen und Schwerpunktsetzungen. Und es sichert durch das Bündeln von Kräften unsere Wirksamkeit und Präsenz gegenüber drohenden Abbrüchen und Handlungsunfähigkeit.

Wichtig ist dabei zu unterscheiden, dass es sich bei dieser Veränderung um die Ebene der Rechtsträgerschaft handelt, nicht um die pastorale Ebene. Die Pfarreien im kirchenrechtlichen Sinne und die „Gemeinden“, wie wir im Alltag oft sagen, sind davon nicht berührt. Selbstverständlich gibt es auch auf der pastoralen Ebene die dringende Notwendigkeiten, sich zu verändern und teils ganz neu aufzustellen – dies wird aber in den pastoralen Gremien beraten und wird durch die Absichtserklärung der Kirchenvorstände zwar erleichtert, ist aber inhaltlich davon unabhängig.

 

Simon Hesselmann, Pastoralreferent
Koordinator für die Entwicklung des Pastoralen Raumes an der Himmelsleiter