Bildung von Pastoralen Räumen im Bistum Aachen

Datum:
Fr. 23. Juni 2023

Seit dem Jahresbeginn beschäftigen wir uns in unserer GdG auf verschiedenen Ebenen mit der anstehenden Bildung der sogenannten Pastoralen Räume. Die Pastoralen Räume werden die zukünftige pastorale Grundstruktur im Bistum Aachen bilden. Sie werden die Netzwerke sein, in denen sich vielfältige Orte von Kirche – als räumliche und soziale Orte, Gruppen und Initiativen, an denen sich gelebtes Christ-sein ereignet – vernetzen und gefördert werden. Zugleich lösen sie damit die GdGs als jetzige Grundstruktur ab. Von den Hintergründen und einem Zwischenstand, was bei uns vor Ort schon passiert ist, möchten wir Ihnen gerne berichten:

Alle GdGs in unserem Bistum wurden aufgefordert, sich anhand eines vorgegebenen Kriterienkatalogs mit neun Kriterien, die im Vorfeld detailliert vorgestellt und besprochen wurden, sowie im Rahmen eines strukturierten Verfahrens mit der Bildung der Pastoralen Räume auseinanderzusetzen. 

Bistumsweit erarbeiten dazu derzeit die jeweiligen GdG-Räte gemeinsam mit den jeweiligen stellvertretenden Kirchenvorstands-Vorsitzenden einen Vorschlag zur Neustrukturierung der eigenen GdG in Richtung der zukünftigen Pastoralen Räume. Neuzuschnitte sind dabei möglich. Ende Juni werden die Antworten der GdGs dann auf die Ebene der Bistumsregionen weitergegeben und dort miteinander abgeglichen und weiterentwickelt. Daran schließt sich das Zusammenbringen der Ergebnisse aus allen Bistumsregionen und abschließend die Verabschiedung eines Gesamtergebnisses auf diözesaner (also: Bistums-)Ebene an.

In unserer GdG hat der GdG-Rat im Dezember 2022 mit der Auseinandersetzung   mit   dem   Verfahren   und  ersten Schritten der Vorarbeit begonnen. Über den Jahreswechsel haben sich die Mitglieder und auch einige andere Gruppen und Räte mit sozialräumlichen Analysen befasst. In seiner Sitzung am 27.01.23 hat der GdG-Rat sich zu den Ergebnissen dieser Analyse ausgetauscht, erste Erkenntnisse gesammelt und sie als Grundlage für die weitere Auseinandersetzung gesichert. Kurze Zeit später wurde vom Regionalteam, den Verantwortlichen für die Prozess-umsetzung auf Ebene der Bistumsregionen, ein Vorschlag veröffentlicht, der als unverbindliche Diskussionsgrundlage dienen sollte, welche geografischen Zuschnitte der zukünftigen Pastoralen Räume in unserer Region möglich wären. In diesem Vorschlag wurde die Bildung eines gemeinsamen Pastoralen Raumes aus den Gemeinden unserer GdG mit dem Brander Teil der GdG Aachen-Forst/Brand vorgeschlagen. Zur weiteren Auseinandersetzung hat der Vorstand des GdG-Rates vier weitere Modelle entwickelt, welche Variationen der geografischen Zuschnitte rund um die Orte unserer GdG möglich wären, um die Perspektive über diesen einen Vorschlag hinaus zu weiten und diverse Gesprächsanlässen zu bieten. Diese verschiedenen Varianten wurden in einer Sondersitzung des GdG-Rates am 08.02.2023 besprochen und anhand der Kriterien bewertet: welche kriteriengeleiteten Argumente sprechen für oder gegen die jeweilige Variante, welche Kriterien müssen zur Bewertung besonders berücksichtigt werden, welche offenen Fragen ergeben sich?

Inzwischen war das gemeinsame Bewusstsein der GdG-Rats-Mitglieder für die Region und die umliegenden Orte und Sozialräume gewachsen, die Arbeit mit den Kriterien eingeübt und ein gemeinsamer Stand an Argumenten zu spezifischen Konstellationen gewachsen. Dieses Vorwissen haben die 21 Mitglieder am 01.03.2023 in die erste gemeinsame Versammlung des GdG-Rates mit den stellvertretenden Vorsitzenden aller Kirchenvorstände unserer GdG eingebracht. In dieser Versammlung kamen 38 Personen zusammen, die ab diesem Abend gemeinsam als gewählte Stellver-treter:innen für alle Gemeinden unserer GdG die Überlegungen fortgesetzt haben. Die Mitglieder des GdG-Rates stehen dabei besonders für die pastoralen Argumente ein, die stellvertretenden Kirchenvorstandsvorsitz-enden tragen insbesondere Aspekte der verwalterischen und rechtlichen Perspektive bei. Nach einem inhaltlichen Einstieg und der Zusammenfassung erster Zwischen-ergebnisse wurde in dieser Versammlung ein gemeinsamer Fahrplan entwickelt und beschlossen, wie bis Ende Juni ein gemeinsames Ergebnis entwickelt wird. Genauer wurde verabredet, in einer weiteren Versammlung die kriteriengeleiteten Argumente für verschiedene Varianten zu prüfen und weiter auszubauen, um eine solidere Entscheidungsgrundlage zu entwickeln, in der darauffolgenden Versammlung ein gemeinsames Votum zu erarbeiten und in einer abschließenden Versammlung dieses Votum anhand einer Tischvorlage final zu beschließen und in die Ebene der Bistumsregion weiterzugeben.

Die vertiefte Auseinandersetzung und Fortschreibung der Argumente hat bereits am 02.05.23 stattgefunden. Dabei wurden die Bereiche, die sich als relevant für die weitere Auseinandersetzung ergeben haben, in Sektoren aufgeteilt, zu denen dann in moderierten Kleingruppen jeweils Argumente gesammelt und verschriftlicht wurden.  Alle Beteiligten waren in hohem Maße an den verschiedenen Perspektiven interessiert, haben sich auf die Unterschiedlichkeit der Zugänge, Ansätze und Erfahrungen eingelassen und so in bester Sitzungskultur eine breit gefächerte, solide Entscheidungsgrundlage erarbeitet, die noch keineswegs einer Richtungsentscheidung gleichkommt, sondern diese erst fundiert ermöglicht. Die bis hierhin gesammelten Argumente werden nicht nur für die Entscheidungsfindung grundlegend sein, sondern auch das spätere Votum inhaltlich starkmachen. Die konkreten Argumente werden von der Versammlung so lange, wie die Entscheidungsfindung noch aussteht, intern behandelt und nicht veröffentlicht. So wird gesichert, dass im Rahmen der Entwicklung und des Austauschs völlig frei gesprochen und gearbeitet werden kann und nicht aus Sorge vor möglichen Reaktionen Dritter einzelne Varianten unzureichend vertieft werden oder kontroverse Argumente aus Vorsicht nicht genannt und einbezogen werden. Zugleich wurde aber beschlossen, das abschließende Ergebnis samt inhaltlicher Argumentation, so weit wie mit Rücksicht auf das Gesamtverfahren möglich, transparent zu veröffentlichen.

 

Ergänzend zu den gemeinsamen Überlegungen haben in der Zwischenzeit erste Gespräche mit unseren GdG-Nachbarn stattgefunden, so gab es ein Gespräch mit Delegierten der Kirchenvorstände und des Pfarreirates aus Roetgen/Rott mit einem Regionalteammitglied aus der Bistumsregion Eifel, ein Gespräch mit vielen Teilnehmer:innen aus den GdG-Räten und Kirchenvorständen unserer GdG und der GdG Aachen-Forst/Brand und auch ein Gespräch von Delegierten unserer GdG mit Vertreter:innen der GdG Stolberg-Süd ist geplant. Nebenher stehen wir in regelmäßigem Kontakt mit unserem Regionalteam, um stets den aktuellen Verfahrensstand, neue Infos und Perspektiven auszutauschen und unser Vorgehen auf der höheren Ebene abzusichern.

Aktuell bereiten wir uns auf die Versammlung zur gemeinsamen Entscheidungsfindung am 05.06.2023 vor. Die bisherigen Ergebnisse, die starke Zusammenarbeit aller Beteiligten aus den vielen Orten unserer GdG und die positive Grundatmosphäre in den gemeinsamen Treffen stimmen uns zuversichtlich, ein gutes, inhaltlich ausgereiftes Votum zu entwickeln, dem alle Beteiligten zustimmen können. Wir freuen uns auf die weitere, konstruktive Zusammenarbeit und den gemeinsamen Weg in die Zukunft.

 

Für die gemeinsame Versammlung verfasst vom Vorstand des GdG-Rates: Dieter Hennes (KGV-Vorsitzender), Simon Hesselmann (Pastoralreferent), Veronika Meffert (GdG-Rats-Vorsitzende), Propst Dr. Andreas Möhlig (GdG-Leiter), Ingo Voßkötter (GdG-Rats-Vorsitzender)

 

Bei Fragen oder Anregungen schreiben Sie uns gerne an: vorstand.gdg-rat@himmelsleiter.de.